Unser Spezialgebiet ist die Notfallplanung für Krankenhäuser,
Pflege- und Betreuungseinrichtungen.
Neben der Brandschutzordnung gehören ein Evakuierungsplan,
ein Einsatz- und Alarmplan (Mitwirkung bei Großschadens-ereignissen)
sowie die Planung für nichtmedizinische Notfälle
(z. B. technisch
bedingte Schäden, Bedrohungen
etc.) zu den berechtigten Notfallplanungen in Krankenhäusern.
Eine solche Notfallplanung wird auch für Pflege- und Betreu- ungseinrichtungen
benötigt, jedoch ohne die Planungen zur Mitwirkung bei Großschadensereignissen.
Das Notfallmanagement, bestehend aus der Betriebsleitung und den Führungskräften
der Einrichtung, trifft unabhängigvon der Art des Ereignisses,
der Tageszeit und dem Wochentagauf der Basis
des Aufgaben- und Alarmierungsplanes zusammen.
Hier werden die betrieblichen Belange koordiniert und Entschei-
dungen
gefällt sowie die Schnittstelle zur Einsatzleitung der Gefahrenabwehr
sicher gestellt.
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