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  CAD Brandschutzpläne
Gemäß § 10 Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) vom 11.12.2007 (GV.
NRW. S. 702) sind Krankenhäuser zur Mitwirkung bei der
Bewältigung von Großschadensereignissen verpflichtet. Für
diese Fälle sind Einsatz- und Alarmpläne aufzustellen und mit
der zuständigen Behörde abzustimmen.

Wir erstellen für Sie diese Einsatz- und Alarmpläne!

In den Plänen wird die Aufrüstung eines Krankenhauses in verschiedenen Stufen für die Aufnahme von Notfallpatienten
geplant. Es werden die Funktionen, deren Aufgaben und Kommunikationswege sowie die Alarmierungspläne je nach Einsatzstufe und Tageszeit beschrieben.

Der Weg der Patienten in das Krankenhaus, die Transportwege
und –mittel sowie die weitere Versorgung der Patienten (nach
Grad der Erkrankung / Verletzung ) wird geplant und beschrieben.

Zur Gewährleistung der qualitativ einheitlichen Durchführung
und Dokumentation des Einsatzes werden allen Funktionen Checklisten und Aufgabenkarten zur Verfügung gestellt.