Die Betriebsvorschriften einiger Sonderbauten nach Sonderbauverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und die Feuerversicherer verlangen von den
Betreibern bzw. Arbeit- gebern, dass u. a. eine mit der Feuerwehr abgestimmte Brandschutzordnung aufzustellen ist.
Für alle Nutzungsarten erarbeiten wir Brandschutzordnungennach DIN 14 096, die aus drei Teilen besteht:
Teil A: Aushang
Teil B: für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben
Teil C: für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Es werden Maßnahmen zur Verhütung von Bränden,
richtiges Verhalten im Brandfall sowie Funktionen mit besonderen Aufgaben
bei einem Brand beschrieben und mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle
abgeklärt.
Mit der Feuerwehr ist abzustimmen, was im Gebäude aus
Sicht
des betrieblichen Brandschutzes passiert und wo sie bei
Einsätzen empfangen und eingewiesen wird.